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Vermittlungsgutschein ?
Einen Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein von der Agentur für Arbeit hat jeder, der Anspruch auf Arbeitslosengeld hat und nach einer Arbeitslosigkeit von acht Wochen. Einen Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein hat auch, wer eine Beschäftigung ausübt oder zuletzt ausgeübt hat, die von der Agentur für Arbeit als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) oder Strukturanpassungsmaßnahme gefördert wird oder gefördert wurde. ALG II-Anspruchsberechtigten kann ein Vermittlungsgutschein ausgestellt werden, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Gerne zeigen wir Ihnen, wie dies dennoch möglich sein könnte.
Ablauf zur Beantragung eines Vermittlungsgutscheins Um Sie vermitteln zu können, benötigen wir die Kopie des Vermittlungsgutscheines, den Sie von der Agentur für Arbeit erhalten. Auf diesen haben Sie nach 8-wöchigem Bezug von ALG 1 einen Rechtsanspruch. Sind Sie Hartz IV Empfänger, dann gehen Sie mit dem unterschriebenen Vermittlungsvertrag zu Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder Job-Center, legen diesen dort vor und beantragen den Vermittlungsgutschein. Sagen Sie Ihrem zuständigen Fallmanager, dass Sie sich intensiv um Arbeit bemühen und die Arbeitsvermittlung Raabe konkrete Angebote für Sie hat. Von den zwei beigefügten Vermittlungsverträgen senden Sie uns bitte ein unterschriebenes Exemplar mit der Kopie vom Vermittlungsgutschein per Email oder per Post zu.
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